Thema des Monats April 2012: Ortsrat von Westhagen - 15 Frauen und Männer im September 2011 in das Westhagener Parlament gewählt

Im September 2011 sind die Kommunalwahlen in Wolfsburg durchgeführt worden. Auch der Westhagener Ortsrat wurde neugewählt.

 

 

 

Die Aufgaben von Ortsräten sind im § 12 der Hauptsatzung der Stadt Wolfsburg geregelt:

 

(1) Der Ortsrat wahrt die Belange der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Stadt Wolfsburg hin.

 

(2) Der Ortsrat entscheidet in den Angelegenheiten nach § 93 der Niedersächsischen Kommunalverfassung Gesetz (Entscheidungsrecht).

 

Der § 93 besagt, dass der Ortsrat - soweit nicht der Wolfsburger Stadtrat und der Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sind zuständig sind - zum Beispiel für die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung von Schulen, Büchereien, Jugendbegegnungsstätten usw. im Stadtteil zuständig ist. Oder für die Benennung und Umbennung von Straßen im Stadtteil. Oder der Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtteil. Oder der Repräsentation des Stadtteiles. (Näheres im Gesetzestext.)

 

(3) Der Ortsrat ist insbesondere in den Angelegenheiten nach § 94 dem Niedersächsischen Kommunalverfassung Gesetz zu hören (Anhörungsrecht).

 

 

§ 94 besagt unter anderem: "Der Ortsat oder Stadtbezirksrat ist zu allen wichtigen Fragen des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft oder den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren, rechtzeitig anzuhören." Zum Beispiel bei der Plaung und Durchführung von Investitionsvorhaben im Stadtbezirk, und bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes, und bei der Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen. (Näheres im Gesetzestext.)

 

 

Im § 10 der Hauptsatzung der Stadt Wolfsburg wird ausgeführt, dass der Orstrat "aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie grundsätzlich eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden" wählt.

 

Er/Sie ist Ansprechpartner für Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen an. (Näheres im § 10 der Hauptsatzung der Stadt Wolfsburg)

 

In der Regel trifft sich der Ortsrat zu seinen Sitzungen mindestens einmal im Quartal.

 

 

Die einzelnen Mitglieder stehen im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg www.wolfsburg.de.

 

  • Freie Demokratischen Partei (FDP)/Wählergemeinschaft Team Zukunft (WTZ): 05361/281887
  • Christlich Demokratische Union (CDU): 05361/282800
  • Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD): 05361/282802
  • Bündnis 90/Die Grünen: 05361/282880
  • Parteipolitisch Unabhängige Gemeinschaft (PUG): 05361/282801
  • Piratenpartei: 05361/282776
  • Wolfsburger Linke (WL) hat keine Fraktionsgeschäftsstelle. Im Internetauftritt war die Telefonnummer 05361/3070272 als Kontakt angegeben.